Ökostrom

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Ökostrom sollte rein regenerativ erzeugter Strom sein, wird aber gerne auch umdeklariert ( siehe auch Ökostrom ? )

Wenn der Stromhändler mehr als 50 % regenerativen Strom liefert, ist dieser nach § 37 Abs. 1 des EEG geregelten Privileg für die gesamte Stromliefermenge von der EEG-Umlage befreit, wenn es sich bei den über 50 % um Strom nach § 23 - 33 des EEG handelt.

( PV Strom, Windenergie, Biomasse, Grubengas, Klärgas, Deponiegas, Wasserkraft )


Die EEG-Umlage beträgt derzeit 3,53 ct / kWh  




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