Anlagenverantwortlicher

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Anlagenverantwortlicher nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100)

Die Norm regelt Zuständigkeit, Verantwortung und Qualifikation klar und fordert Vorgaben für das Zusammenwirken zu geben, wie es auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom Betreiber fordert. Auch auf Privatbereiche, z. B. Wohnungen und Wohnhäuser, in denen Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften nicht gelten, sind diese Festlegungen übertragbar!

Der Anlagenverantwortliche ( immer eine natürliche Person )ist für die Anlage verantwortlich.

Werden Arbeiten durchgeführt ist ein Arbeitsverantwortlicher zu benennen, der sich mit dem Anlagenverantwortlichen abspricht, wenn er nicht beides zugleich ist. Der Anlagenverantwortliche kann andere benennen die ihn vertreten ( z.B. Mehrschichtbetrieb, Urlaubsvertretung usw.) aber es kann zu jedem Zeitpunkt immer nur einen Anlagenverantworlichen geben !

  • fachliche Kenntnisse und Erfahrungen
  • Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Normen
  • Kenntnisse über den Betriebszustand dieser elektrischen Anlage
  • Fähigkeit, die Auswirkungen vorgesehener Arbeiten für den sicheren Betrieb dieser Anlage zu beurteilen
  • Fähigkeit zum Erkennen der besonderen Gefahren, die bei Arbeiten an oder in der Nähe

dieser elektrischen Anlage vorhanden sind.

Daraus ergibt sich zwingend, das der Anlagenverantwortliche Elektrofachkraft mit Führungsaufgaben sein muss.


........ Messstellenbetreiber.....
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