AuS

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Arbeiten unter Spannung (AuS)

Die BGV A2 fordert eine Zusatzausbildung, wenn die Arbeiten unter Spannung ausführen werden sollen. Es bleibt aber dem Messstellenbetreiber unbenommen, mit seinem Kunden zu vereinbaren, das keine Arbeiten unter Spannung ausführt werden.

Grundsatz: Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. ( aus dem Arbeitsgesetz)

Deshalb ist normalerweise immer im Spannungsfreien Zustand zu arbeiten. Nur wenn zwingende Gründe vorliegen, zu denen auch die Unterbrechung der allgemeinen Stromversorgung gehört, kann davon abgewichen werden !

Kann deshalb, da in einer Arbeitsanweisung festgelegt werden muss, welche persönliche Schutzausrüstung, welche Werkzeuge, ob Schutz- und Hilfsmittel genutz werden müssen. Schutzstoffe können auch Licht und Platzverhältnisse sein.

Wichtig der ausführende Mitarbeiter ( der eigene Firma oder einer Fremdfirma ) muss immer im Besitz eines AuS Pass sein. Von einem Messstellenbetreiber kann nicht generell verlangt werden unter Spannung zu arbeiten und / oder deshalb im Besitz eines AuS Passes zu sein.


........ Messstellenbetreiber.....Anlagenverantwortlicher
Persönliche Werkzeuge