BGB

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Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Rechtsbeziehungen zwischen zwei Vertragsparteien.


Das BGB besteht aus fünf Teilen ( Bücher):

  • Allgemeiner Teil
  • Recht der Schuldverhältnisse
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht

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