Bremse für Kraft-Wärme-Kopplung

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Der Gesetzgeber darf nicht gleichzeitig den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung fördern und bremsen. Eine Förderung neuer Anlagen als Erweiterung von alten Anlagen ist weiterhin nicht gegeben.

Die Einspeisevergütung ist nur auf den niedrigsten Vergütungssatz bezogen, auf den Baseloadpreis.

Jede KWK Anlage zu einer Brennwertheizung einen Brennstoffmehrverbrauch verursacht, der für die
Stromerzeugung benötigt wird.

Für kleine Objekte ohne einen eigenen Strombedarf läßt sich eine KWK Anlage auch mit KWK Zuschlag ( Förderung) nicht darstellen. Nur für größere Objekte mit eigenem ausreichenden Strombedarf ist eine KWK Anlage einsetzbar.

Ständig neue Rechtsfragen, siehe zum Beispiel: KWK-Erzeugungszähler



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