Kraft - Wärme - Kopplungsanlagen bis 50 kW elektrischer Leistung
Aus KWK - Infozentrum
Kleine KWK Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung werden per Gesetz besonders durch Zuschlagszahlungen u.a. gefördert. Bis zu dieser Grenze ( < 50 kWel ) sind auch Anmeldungen z.B. bei der BAFA stark vereinfacht.
Beim Antrag auf Zulassung einer KWK Anlage ist der Antrag "Energie_KWK_ 1a_Antrag.pdf" zu verwenden, mit dem man Anlagen unter 50 kW elektrischer Leistung anmeldet.
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