Nachtstromheizung

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Hauseigentümern, insbesondere bei Neubauten wurden früher Nachtstromspeicherheizungen empfohlen, als absolut sauberer Energieträger, ohne Kamin, ohne zweiten "Brennstoff" und ohne Emmissionen. Wärmestromkunden sind jedoch leider ihrem örtlichen Stromversorger ausgeliefert, mangels alternativer Angebote gibt es keine Möglichkeit den Stromanbieter zu wechseln.

Insbesondere in der Nähe von Kohlekraftwerken wurde gezielt gefördert, um diese Nachts auszulasten und um das Netz aufgrund der sonst zu starken Einspeisung vor Überspannung zu schützen.

Seit der Liberalisierung der Energiewirtschaft haben sich die Bedingungen für die Versorgung 
mit Elektrizität grundlegend geändert.

Strom wird ökonomisch, ökologisch und im Zeitgang differenziert weit über die Landesgrenzen hinaus gehandelt. Die Regelbarkeit der Kraftwerke, die Verstärkung der europäischen und nationalen Verbundnetze, der Ausbau der Windenergie u. v. a. m. haben die technischen Gegebenheiten verändert und damit dem "Nachtstrom" die Grundlage entzogen.

Mit der Errichtung von Gebäuden wird zugleich der Energieträger bzw. das Heizsystem ausgewählt und damit eine Entscheidung für Jahrzehnte getroffen. Die die konkurrierenden Energieträger (Strom, Heizöl, Erdgas, Nah- und Fernwärme) anbietenden Unternehmen versuchen naturgemäß, mit verlockenden Angeboten die Entscheidung in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Elektrische Speicherheizungen erscheinen auf Grund der geringen Investitionsaufwendungen und quasi
Null-Emissionen im Gebäude als ideales Heizungssystem. 

Bei genauerer Betrachtung erweist sich, dass die Nutzung mit Abstand die klimaschädlichste Art zu heizen ist. Nachtspeicherheizungen schneiden bei einem Wärmevollkostenvergleich gegenüber Heizungen auf der Basis anderer Energieträger am schlechtesten ab.

Insbesondere auf Grund der ökologischen Nachteile der Nachtstromheizungen ist zum 31.12.2006 auch die Steuerermäßigung für Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen, die vor dem 1. April 1999 installiert wurden, ausgelaufen. Zum Ausgleich wird seit Mai 2003 der Ersatz von elektrischen Nachspeicherheizungen im Rahmen des mit Bundesmitteln ausgestatteten KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms als Einzelmaßnahme gefördert: [1].


Als Speicherheizungen (insbesondere Nachtspeicherheizungen mit einem Anteil von 99 %)kommen in der Regel elektrische Widerstandsheizungen zum Einsatz. In ca. 1,4 Millionen Wohnungen (also etwa jeder 25.) wird in Deutschland elektrisch geheizt. Der Heizstromverbrauch stieg vor allem infolge des Neuanschlusses von elektrischen Widerstandsheizungen in Wohngebäuden von 1995 bis 2004 um 6 % und damit stärker als der Gesamtenergieverbrauch von Raumwärme.

Im Ergebnis dient jede siebte Kilowattstunde Strom der Niedertemperaturwärme (Raumheizung plus Warmwasser). Allein für elektrische Widerstandsheizungen sind dies 35 TWh/ Jahr. Diese Stromanwendung verursacht 30 Mio. t CO2/a, das sind mehr als 3 % der gesamten deutschen CO2-Emissionen.


....Welcher Wärmeerzeuger für welches Objekt ?......Strom....Atomkraftwerk......Einspeisevergütung.....KWK Gesetz
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